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PREISANGEBOT: Preisangebote sind generell netto ohne Mehrwertsteuer. Die Preisangebote sind nach den augenblicklichen Absprachen und Vorlagen gemacht worden. Sie können also keine Festangebote sein, wenn beim Auftrag Abweichungen zur ursprünglichen Kalkulationsgrundlage auftreten. Somit erlangt ein Preisangebot erst Verbindlichkeit mit der Bestätigung durch uns.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Die Zahlungsfristen gelten ab dem Rechnungsdatum. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, falls keine anderslautenden schriftlichen Abmachungen vorliegen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz bzw. Zinsen in Höhe der von uns selbst zu entrichtenden Bankzinsen zu vergüten. Bei Zahlungserinnerungen werden von uns Mahngebühren für Arbeits- und Portokosten in Rechnung gestellt.
LIEFERUNG: Die Lieferung erfolgt in der Regel durch Selbstabholung oder, falls zeiltlich machbar und vereinbart, durch uns. Ansonsten erfolgt die Lieferung über Tele-Express bzw. Boten des Auftraggebers. Kosten für die Lieferung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
LIEFERZEIT: Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Layouts usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Für die Überschreitung der Lieferzeit ist unsere Firma nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird.
LIEFERUNGSVERZUG: Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Wir haften jedoch in keinem Falle für entgangenen Gewinn, für Verlust von Aufträgen oder Kunden, sowie sonstigen Schäden oder entstandene Preisnachlässe gegenüber Dritten.
EIGENTUMSVORBEHALTE: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks unser Eigentum. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf das Endprodukt, nicht aber auf Arbeitsfilme, Skizzen, Reinzeichnungen und Daten, die zur Erledigung des Auftrages notwendig sind (siehe Urheberrecht). Unterlagen, die nach Auftragserledigung nicht gleich mitgegeben werden, und die auch nach 1 Woche nicht abgefordert worden sind, brauchen von uns nicht länger aufgehoben werden.
BEANSTANDUNGEN: Beanstandungen sind nur innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Wir übernehmen keine Haftung, wenn gelieferte Filme, Repros, Reproabzüge etc. mit Satzfehlern oder anderen Mängeln für Inserate, Auflagendruck etc. weiterverwendet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren vor der Weiterverwendung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge vorgelegt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
SATZFEHLER UND KORREKTUREN: Von uns verschuldete Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von uns, infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes, nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach Zeitaufwand berechnet.
KORREKTURABZÜGE: Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und uns für druck- bzw. veröffentlichreif erklärt zurück- bzw. freizugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Für fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler nur auf grobes Verschulden.
ENTWURF UND GESTALTUNG: Für die Arbeit erforderliche Skizzen, Entwürfe und Muster werden berechnet, auch wenn ein Auftrag dazu nicht erteilt ist. Logoentwürfe und Zeichnungen gelten nur für den erteilten und von uns hergestellten Auftrag und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung für andere Objekte, die nicht von uns ausgeführt werden, verwendet werden (siehe Urheberrecht). Andere diesbezügliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
INTERNET: Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (= Hyperlinks) übernehmen wir außerhalb unseres Verantwortungsbereichs keinerlei Haftung für rechtswidrige Inhalte. Ebenso übernehmen wir keinerlei rechtliche Haftung für Inhalte jeglicher Form.
VOM AUFTRAGGEBER BESCHAFFTES MATERIAL: Material gleich welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern. Wir übernehmen das Material ohne Gewähr für die Richtigkeit der Menge. Für Mängel, die einem Material anhaften, das vom Auftraggeber zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt wird, haften wir nicht und sind auch nicht zur besonderen Untersuchungen verpflichtet. Die Prüfung, ob die bestellte oder von uns vorgeschlagene Ware sich für den vom Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck eignet, ist Pflicht des Auftraggebers. Ausfallzeiten oder Mehraufwendungen durch Mängel oder Unbrauchbarkeit am gelieferten Material sind vom Auftraggeber zu erstatten.
URHEBERRECHT: Für die Prüfung des Vervielfältigungsrechts aller Druck-, Bild- und Textvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheber- und Vervielfältigungsrecht von uns hergestellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und Daten verbleibt ausschließlich bei uns – vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher Regelung. Bei Missbrauch des Urheber- und Vervielfältigungsrechts sind wir berechtigt eine Abmahngebühr in angemessener Höhe zu verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Arbeitsfilme, Reinzeichnungen, Skizzen und Daten dem Auftraggeber auszuhändigen für anderweitige Aufträge, die nicht von uns ausgeführt werden. Sie können jederzeit von uns käuflich erworben werden.
MÜNDLICHE ABMACHUNGEN: Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. Sollte dies nicht geschehen, sind wir für evtl. Fehler durch Missverständnis nicht haftbar.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner jeweils Nürnberg-Fürth.